CORONA-SOFORTHILFEN


Am 03.08.2022 wurden von der L-Bank Baden-Württemberg die Widerrufs- und Erstattungsbescheide zur ersten CORONA-Soforthilfe in 2020 verschickt.

 

Die Rückforderungen sind mit einer hohen Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, sodass wir fristwahrend hiergegen Widerspruch erhoben haben.

Bis Stand heute (18.12.2022) kam von der Landesbank bis auf die automatisierte Eingangsbestätigung noch keine Rückmeldung hierzu.

Weitere Informationen, insbesondere auch zur Kooperation mit der IG-NRW Soforthilfe, folgen zu gegebener Zeit.