FAMILIENRECHT


Das Familienrecht ist ein sehr spezielles Gebiet des Zi­vil­rechtes, das die Rechts­ver­hält­nisse zwi­schen Ehe­leuten, Eltern, Kin­der und Großeltern unter­ein­ander ge­setz­lich regelt. Es geht z.B. um Frage­stel­lungen zur Ehe­schlie­ßung oder Schei­dung, Unterhalt, Um­gang oder Sorge­recht.

Allerdings: jede Familie und deren jewei­lige Situ­ation ist einzig­artig und zudem oft­mals hoch­emo­tional. Dies habe ich in vielen Ver­hand­lungen am Familien­gericht oder in außergerichtlichen Gesprächen erlebt. 

Das alles bringt besondere Anfor­derungen mit sich. Nötig sind neben dem recht­lichen Wissen insbe­son­dere auch psy­cho­logi­sche, pädagogische und so­ziale Kompe­ten­zen. Gerade in diesem Bereich kommt es auf ein hohes Ein­füh­lungs­vermögen, Finger­spitzen­gefühl und gutes Verhand­lungs­geschick an, um weitere Verlet­zungen der Betrof­fenen zu vermeiden.

Als Mutter verfüge ich zudem über ein Verständis und wert­volle Erfah­rungen, welche man nicht  aus einem Buch "erlernen" kann.
 

Ich vertrete die Meinung, dass eine familienrecht­liche Auseinandersetzung kein Kampf ist, aus wel­chem eine Partei als Verlierer und eine als Ge­win­ner herausgehen sollte. In allen Situationen ziehe ich einvernehmliche Lösungen vor.

Insbesondere wenn Kinder betroffen sind muss IMMER vor allem anderen deren Wohl im Blick behalten und Rücksicht hierauf genommen wer­den. Die Streitigkeiten der Eltern haben stets Aus­wirkungen auf den Familienverbund und die Kinder, nicht selten enden sie leider auf deren Rücken. Unsere Kinder liegen mir sehr am Herzen, was Sie auch unter Kinder-Rechte nachlesen können.  

Besser ist es also, trotz der Meinungsverschie­denheiten alles daran zu setzen friedliche Lösungen zu suchen und zu finden. Ein "Allge­mein­­rezept" gibt es dabei nicht. Hierfür braucht es viel persönliches Engagement sowie Mit­wirkungs­be­reitschaft der Parteien und des Gerichts. Aber diese Mühen sollte es wert sein.



In Fragen des Familienrechts stehe ich Ihnen in allen wichtigen Angelegenheiten beratend und vertretend zur Seite. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Ehe- und Scheidungsfolgenverträge
  • Unterstützung über den gesamten Verlauf von der Trennung bis zur Scheidung
  • (einvernehmliche) Scheidungen und Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
  • Unterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Adoptionen