FAMILIENRECHT
Das Familienrecht ist ein sehr spezielles Gebiet des Zivilrechtes, das die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten, Lebenspartnern sowie z.B. Großeltern, Eltern und Kinder untereinander gesetzlich regelt. Es geht z.B. um Fragestellungen zur Eheschließung oder Scheidung, Unterhalt, Umgang oder Sorgerecht.
Allerdings: jede Familie und deren jeweilige Situation ist einzigartig und zudem oftmals hochemotional. Dies habe ich in vielen Verhandlungen am Familiengericht erlebt.
Alles das bringt besondere Anforderungen mit sich. Nötig sind neben dem rechtlichen Wissen insbesondere auch psychologische und soziale Kompetenzen. Gerade hier kommt es auf ein hohes Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und gutes Verhandlungsgeschick an, um weitere Verletzungen der Betroffenen zu vermeiden. Selbst als Mutter, verfüge ich zudem über wertvolle Erfahrungen, welche man nicht aus einem Lehrbuch "erlernen" kann.
Ich vertrete die Meinung, dass eine familienrechtliche Auseinandersetzung kein Kampf ist, aus welchem eine Partei als Verlierer und eine als Gewinner herausgehen sollte. Einvernehmliche Lösungen ziehe ich stets vor.
Insbesondere wenn Kinder betroffen sind muss IMMER vor allem anderen deren Wohl im Blick behalten und Rücksicht hierauf genommen werden. Die Streitigkeiten der Eltern haben stets Auswirkungen auf die Familie und die Kinder, nicht selten enden sie leider auf deren Rücken. Unsere Kinder liegen mir sehr am Herzen, was Sie auch unter Kinder-Rechte nachlesen können.
Besser ist es also, trotz der Meinungsverschiedenheiten alles daran zu setzen friedliche Lösungen zu suchen und zu finden. Ein "Allgemeinrezept" gibt es nicht. Hierfür braucht es viel persönliches Engagement sowie Mitwirkungsbereitschaft der Parteien und des Gerichts. Aber das sollte es wert sein.
In Fragen des Familienrechts stehe ich Ihnen in allen wichtigen Angelegenheiten beratend und vertretend zur Seite. Hierzu zählen beispielsweise:
- Ehe- und Scheidungsfolgenverträge
- Unterstützung bei Trennung
- (einvernehmliche) Scheidungen
- Vermögens- und Zugewinnausgleich
- Unterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht
- Versorgungsausgleich
- nichteheliche Lebensgemeinschaft