FÜR DIE RICHTIGE VORSORGE IST ES NIE ZU FRÜH, ABER OFT ZU SPÄT!
Diese Erkenntnis ist wesentlich. Es kann wirklich jeden treffen, jederzeit und ganz ohne eigene Verantwortung. Leider wird oftmals viel zu lange abgewartet, bevor man sich über solche belastende Fragen der eigenen Gebrechlichkeit und Sterblichkeit Gedanken macht. So ergab eine Studie des UKE im Jahr 2017, dass jeder zweite Intensivpatient weder eine Vorsorgevollmacht, noch eine Patietenverfügung erstellt hat. Ohne Absicherung stehen Sie und Ihre Familie im Fall der Fälle aber leider auf verlorenem Posten.
Um zu verhindern, dass Sie bei eintretender Geschäftsunfähigkeit handlungsunfähig sind oder durch fremde, außenstehende Personen gelenkt werden, braucht es eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Damit nichts schief geht sind jedoch viele Vorgaben zu beachten.
So ist es wichtig, nicht nur das Außenverhältnis zu regeln, sondern hier zum Schutz beider Seiten klare Absprachen zu treffen.
Auch werden oftmals Standardformulare von Vertragspartnern, z.B. Banken, nicht anerkannt, was verheerende Folgen haben kann wenn Sie oder Ihre Familie plötzlich nicht mehr über Ihr Geld verfügen und wichtige Rechnungen bezahlen können.
Desweiteren muss eine Patientenverfügung in allen Belangen klar formuliert sein, damit sie von den zuständigen Stellen anerkannt wird.
Alle wichtigen Dokumente wie Verträge, Versicherungen, Bescheide, Abos und Mitgliedschaften sollten sodann in einem Vorsorgeordner an einer für Ihre Vertrauenspersonen gut zugänglichen Stelle aufbewahrt werden. Zugangcodes müssen bekannt sein.
Gerne stehe ich Ihnen beratend zur Seite und unterstütze Sie umfassend bei der Erstellung Ihres persönlichen und individuellen Notfallpaketes.
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung und Organspende
- Betreuungsverfügung
- Bestattungsvorsorge
- Sorgerechtsverfügung
- Konto-/ Depotvollmachten
ERBRECHT
Ihre Eltern sind gestorben und Sie müssen sich trotz Ihrer Trauer mit den Geschwistern streiten und den Pflichtteil einklagen? Oder es gibt massive Konflikte in der Familie aufgrund einer zähen Erbauseinandersetzung? Solche belastende Situationen sind ohne anwaltliche Hilfe kaum zu meistern.
Aber stellen Sie sich nicht auch die Frage, ob und wie hätte verhindert werden können, dass es überhaupt zu diesme Punkt gekommen ist?
Klare Verhältnisse ohne Streit liegen den meisten am Herzen, gerade wenn es ums Erben geht. Darin sind einer Umfrage nach die Menschen, die etwas zu vererben haben, mit den künftigen Erben einig. Aber wie sieht es in der Realität aus?
Schätzungsweise ein Viertel der Erbfälle endet in Auseinandersetzungen. Ein offenes Wort im Vorfeld kann helfen, dem oftmals schlimmen Zwist vorzubeugen. Denn nicht wenige Erbstreitigkeiten enden leider mit einer zerstörten Familie und unglücklichen Hinterbliebenen.
Mit einem gut formulierten Testament oder einem Erbvertrag lässt sich manches sauber regeln. Auch durch eine Testamentsvollstreckung kann man Gutes tun. Weil aber die Gesetze kompliziert sind und es sogar auf ganz winzige Details ankommt ist dies für Laien ohne Hilfe nicht rechtswirksam zu bewerkstelligen.
Ziel meiner Tätigkeit ist es daher, meine Mandanten umfassend zu beraten und bei der Abfassung des Letzten Willens zu unterstützen. Dabei schaue ich auch über den Tellerrand hinaus und versuche sowohl die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten als auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Denn schade wäre es, wenn von dem im Leben hart Erarbeiteten der zufriedenste Erbe das Finanzamt wird.
Im Unterschied zu einem Notar, der nur über die Rechtslage aufklären darf, vertrete ich Ihre (und zwar ausschließlich Ihre!) Interessen und darf damit auch bei Rechtsstreitigkeiten unterstützend tätig werden.
- Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
- Generationengespräche
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