FÜR DIE RICHTIGE VORSORGE IST ES NIE ZU FRÜH, ABER OFT ZU SPÄT!

 

Diese Erkenntnis ist wesentlich. Es kann wirk­lich jeden treffen, jederzeit und ganz ohne eigene Verantwortung. Leider wird oftmals viel zu lange ab­ge­war­tet, bevor man sich über solche belastende Fra­gen der eigenen Gebrech­lichkeit und Sterb­lich­keit Gedan­ken macht. So ergab eine Studie des UKE im Jahr 2017, dass jeder zweite Intensivpatient weder eine Vorsorgevollmacht, noch eine Patietenverfügung erstellt hat. Ohne Absicherung stehen Sie und Ihre Familie im Fall der Fälle aber leider auf verlorenem Posten.

Um zu verhindern, dass Sie bei ein­tre­ten­der Ge­schäfts­unfähigkeit handlungsunfähig sind oder durch frem­de, außen­stehende Perso­nen gelenkt wer­den, braucht es eine Vor­sorge­voll­macht und Betreuungsverfügung. Damit nichts schief geht sind je­doch viele Vorgaben zu beachten.

So ist es wichtig, nicht nur das Au­ßen­verhältnis zu regeln, sondern hier zum Schutz beider Seiten klare Ab­spra­chen zu treffen.

 

Auch werden oftmals Stan­dard­formulare von Vertrags­partnern, z.B. Banken, nicht an­er­kannt, was ver­heeren­de Folgen haben kann wenn Sie oder Ihre Familie plötz­lich nicht mehr über Ihr Geld verfügen und wichtige Rechnungen bezahlen können.

Desweiteren muss eine Patien­ten­ver­fü­gung in allen Belangen klar for­mu­liert sein, damit sie von den zu­stän­digen Stellen an­er­kannt wird. 

Alle wichtigen Doku­men­te wie Ver­trä­ge, Ver­siche­r­ungen, Beschei­de, Abos und Mit­­glied­schaften sollten sodann in einem Vor­sorge­ord­ner an einer für Ihre Ver­trau­ens­­perso­nen gut zu­gäng­lichen Stelle aufbewahrt werden.  Zugangcodes müssen bekannt sein. 

Gerne stehe ich Ihnen bera­tend zur Seite und unter­stütze Sie umfas­send bei der Er­stellung Ihres persön­lichen und individuellen Notfall­paketes.

 




  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung und Organspende
  • Betreuungsverfügung
  • Bestattungsvorsorge
  • Sorgerechtsverfügung
  • Konto-/ Depotvollmachten

 

 

 

ERBRECHT

 



Ihre Eltern sind gestorben und Sie müssen sich trotz Ihrer Trauer mit den Geschwistern streiten und den Pflichtteil einklagen? Oder es gibt massive Konflikte in der Familie aufgrund einer zähen Erbauseinandersetzung? Solche belastende Situationen sind ohne anwalt­liche Hilfe kaum zu meistern.

Aber stellen Sie sich nicht auch die Frage, ob und wie hätte verhindert werden können, dass es überhaupt zu diesme Punkt gekommen ist?

Klare Verhältnisse ohne Streit liegen den meisten am Herzen, gerade wenn es ums Erben geht. Darin sind einer Um­frage nach die Menschen, die etwas zu vererben ha­ben, mit den künf­tigen Erben einig. Aber wie sieht es in der Realität aus?

Schätzungsweise ein Viertel der Erbfälle en­det in Aus­einandersetzungen. Ein offenes Wort im Vorfeld kann helfen, dem oftmals schlimmen Zwist vorzu­beugen. Denn nicht wenige Erb­streitigkeiten enden leider mit einer zerstör­ten Familie und unglück­lichen Hinter­bliebenen. 

 

Mit einem gut formulierten Testament oder einem Erbvertrag lässt sich manches sauber regeln. Auch durch eine Testamentsvollstreckung kann man Gutes tun. Weil aber die Gesetze kom­pliziert sind und es sogar auf ganz winzige Details ankommt ist dies für Laien ohne Hilfe nicht rechts­wirksam zu bewerk­stel­li­gen.

Ziel meiner Tätigkeit ist es daher, meine Man­danten umfassend zu beraten und bei der Abfassung des Letzten Willens zu unterstützen. Dabei schaue ich auch über den Tellerrand hinaus und versuche sowohl die persönlichen Inter­es­sen des Erblassers zu Lebzeiten als auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Denn schade wäre es, wenn von dem im Leben hart Erarbeiteten der zufriedenste Erbe das Finanzamt wird. 

Im Unterschied zu einem Notar, der nur über die Rechtslage aufklären darf, vertrete ich Ihre (und zwar ausschließlich Ihre!) In­ter­essen und darf damit auch bei Rechts­streitigkeiten unterstützend tätig werden.      

 

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
  • Generationengespräche
  • Gestaltung von Erbschaftsmodellen
  • Vermächtnisse
  • Pflichtteilsprozesse
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Testamentsvollstreckungen
  • Übergabeverträge zu Lebzeiten
  • Regelung der Nachlassverwaltung
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